Siehe auch:
Musterantrag
An das
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Vorab per Fax: 0228-410-5050
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich zeige an, dass ich [Herr/Frau Mandant(in)] anwaltlich vertrete, Vollmacht anbei.1
Namens und im Auftrag [meiner Mandantin / meines Mandanten] beantrage ich Auskunft über die im länderübergreifenden staatsanwaltlichen Verfahrensregister (ZStV) über [meine Mandantin / meinen Mandanten] gespeicherten Daten gem. § 495 StPO i. V. m. § 57 ff. BDSG.
Eine Kopie des Ausweises [meiner Mandantin / meines Mandanten] füge ich dem Antrag bei.2
[Vorname, Name] [ggfs. Geburtsname] [Geburtsdatum] in [Geburtsort] [Wohnadresse]
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt]
Anmerkungen
- Natürlich muss im Strafprozess keine Vollmacht vorgelegt werden. Dies ist zigfach entschieden. Im Auskunftsverfahren empfehle ich gleichwohl eine Vollmacht vorzulegen, allein weil schon die Berechtigung Auskünfte einzuholen nicht regelmäßig in Vollmachten zu finden ist.
- Auch die Vorlage der Ausweiskopie ist nicht notwendig. Im web wird aber immer wieder berichtet, dass ohne Ausweiskopie die Auskunft verweigert oder verzögert wird. Bitte beachten sie, dass bei neuen Ausweisen bestimmte Stelleung zu schwärzen sind. Näheres auf der Hinweisseite des Bundesministeriums für Inneres.
3 Kommentare.
Praxishinweis: Auf der Kopie des Personalausweises muss, falls es sich um einen neuen Personalausweis handelt, die Zugangsnummer (§ 2 Abs. 11 PAuswG) unleserlich gemacht werden.
Vielen Dank Herr Kollege Stamm:
Zum Schwärzen bestimmter Passagen bei Ausweiskopien hat das Bundesministerium des Inneren hier eine Hinweisseite
http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis_kopieren/ausweis_kopieren_node.html
[…] Auskunft aus dem ZStV | Antragsmuster […]